Die Baubehinderungsanzeige

Verzögerungen im Bauablauf können für Sie als Auftragnehmer*in teuer werden – auch wenn sie dafür nicht verantwortlich sind. Sichern Sie sich mit einer Baubehinderungsanzeige rechtzeitig ab.
Es reicht allerdings nicht aus, der/dem Auftraggeber*in mitzuteilen, dass Sie in der Bauausführung gehindert sind. Damit eine Baubehinderungsanzeige später vor Gericht standhält, muss sie – unabhängig davon, ob Sie im Rahmen eines VOB/B- oder BGB-Werkvertrages beauftragt sind – bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
  • Teilen Sie der/dem Auftraggeber*in mit, welche Umstände Sie bei der Ausführung welcher geplanten Tätigkeit hindern.
  • Schlagen Sie der/dem Auftraggeber*in ferner geeignete Maßnahmen vor, um diesen hindernden Umstand abzustellen.
  • Erläutern Sie schließlich, wie es sich auf den geplanten Bauablauf auswirkt, wenn der hindernde Sachverhalt nicht abgestellt wird.
Auch Ausführungen zu den möglichen entstehenden Kosten sind möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
 
Möchten Sie wissen, ob Ihre Baubehinderungsanzeige diesen Kriterien entspricht oder haben Sie noch weitere Fragen?

 

Sprechen Sie uns gerne an.